Für folgende Kunden waren wir erfolgreich tätig (kleiner Auszug aus der Gesamtliste):

Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen sind strafbar. Eine EU-Verordnung* verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Daten mit Adressen aus einer Sanktionsliste abzugleichen. Außerdem müssen Unternehmen klar darlegen können, dass diese Verordnung eingehalten wird.
Fazit: Unternehmen müssen Ihre Kontakte prüfen!
Mit dem Compliance-Check des Data Quality Server identifizieren Sie in Ihren Daten terrorverdächtige Personen, Vereinigungen und Unternehmen mit denen nach geltender EU-Verordnung keine Geschäfte mehr gemacht werden dürfen.
Als Datengrundlage nutzen Sie beispielsweise die Daten des Bundesanzeigers (gesondert erhältlich) oder andere Sanktionslisten. So filtern Sie sanktionierte Personen und Organisationen einfach aus Ihrem Datenbestand heraus oder markieren die entsprechenden Datensätze.
Mit der weltweit einsetzbaren Matching-Technologie Worldmatch® von Omikron sind auch internationale Abgleiche über die Sprach- und Schrift-Barrieren hinaus möglich. Dieses Abgleich-Verfahren steht Ihnen im Data Quality Server zur Verfügung und kann beispielsweise beim Datenabgleich mit internationalen Filialen eingesetzt werden. Mehr zu Worldmatch® erfahren Sie hier ...
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